Allgemeine Geschäftsbedingungen

der IBAC Wälzlager & Industriebedarf GmbH

Allgemeines:

Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe undLieferungen, soweit  nichts Abweichendes vereinbart und von uns schriftlich bestätigt wird. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen. Die Verbindlichkeiten dieser Verkaufsbedingung kommen zustande, wenn der Kunde bestellt oder die Fa. IBAC die Ware ausliefert. Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.


Vertragsabschluss:

Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufes. Durch die Annahme bzw. Auslieferung der bestellten Waren kommt das Geschäft zustande. Andere Vereinbarungen, wie mündliche Zusagen, bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.


Lieferzeiten:

Angekündigte Liefertermine werden als bloß annähernd geschätzt. Mit den angegebenen Tagen sind Werktage zu verstehen. Die Lieferzeit beginnt mit der Zusendung unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger technischer Klärung. Verzugsentschädigungen wie Pönalen werden ausnahmslos nur dann anerkannt, wenn diese bei Auftragsannahme, schriftlich durch uns bestätigt werden. Wird der angegebene Liefertermin um mehr als 14 Tage überschritten, ist der Kunde berechtigt, nach Setzung einer weiteren mindestens 10-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Auch der Auftragnehmer kann zurücktreten, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt, Arbeitskonflikte oder sonstige, durch den Auftragnehmer unabwendbare Hindernisse, wie beispielsweise Transportunterbrechung oder Produktionseinstellungen, unmöglich wird. in solchen Fällen ist der Auftragnehmer nur zur zinsenfreien Rückerstattung empfangener Anzahlung verpflichtet.


Versand:

Der Versand erfolgt auf Rechnungund Gefahr des Auftraggebers. Dem Auftragnehmer steht es frei, die Art der Versendung, die Verpackung der Waren und das Transportmittel auszuwählen. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Ware Beim Transportunternehmen und Auftragnehmer schriftlich, spätesten jedoch binnen 8 Tagen, vorzubringen. Wird die Beanstandung durch uns anerkannt, wird dem Auftraggeber, Ersatz geliefert oder eine Warengutschrift ausgestellt.


Preise:

Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro. zuzüglich gesetzlicher MWSt. Die genannten Preise gelten exklusive Transport-, Versicherungs-, Montagekosten. Für die Berechnung der Preise sind jeweils die am Tag der Lieferung gültigen Preise maßgebend.


Zahlungsbedingungen:

Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend nach Lieferung. Falls nichts anderes vereinbart sind Zahlungen nach Rechnungslegung innerhalb 30 Tagen ohne jeglichen Abzug fällig. Bei Teillieferungen ist der Auftragnehmer berechtigt, nach jeder Lieferung Rechnung zu legen.Für Teilrechnungen gelten die für die den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gelten Verzugszinsen in der Höhe von 1% pro Monat,zuzüglich sämtlicher Mahn- Inkassogebühren als vereinbart.Für den Fall, dass bankmäßige Verzugszinsen zu einem höheren Zinssatz verrechnet werden, sind wir berechtigt, diesen höheren Zinssatz in Rechnung zu stellen.

Falls der Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Verzug kommt oder Umstände bekannt werden, die für die Erbringung seiner Verpflichtungen fraglich erscheinen, sind wir berechtigt alle Forderungen des Auftraggeber sofort fällig zu stellen.


Eigentumsrecht:

Die gelieferten Waren bleiben bis zur restlichen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum des Auftragnehmers.Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vor restloser Bezahlung gelten als ausgeschlossen. Bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen aus dem Vertrag durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt sein Eigentum zurückzuholen, zu dessen Herausgabe sich der Auftraggeber verpflichtet, die dadurch entstandenen Kosten gehen auf Lasten des Auftraggebers. Sollte die Ware gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Auftragnehmer innerhalb von drei Tagen zu verständigen und dem Auftragnehmer sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechts erforderlichen Informationen zu erteilen. Falls Dritte auf die noch im Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers stehende Ware zugreifen bzw. Ansprüche geltend machen, verpflichtet sich der Auftraggeber darauf hinzuweisen, daß diese Ware im Eigentum des Auftragnehmers steht.


Gewährleistung, Garantie, Haftung:

Für Verbraucher im Sinne des KSchG gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren, ansonsten beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr beginnend mit Auslieferung. Gewährleistung für Mängel leisten wir nur im Einvernehmen mit unseren Lieferanten (Erzeugern) und nur im Rahmen von deren Garantiebestimmungen. Jede darüber hinausgehende Gewährleistungs- oder Ersatzpflicht für direkte oder indirekte Schäden infolge eines Herstellungs- oder Materialfehlers wird ausgeschlossen. Für die von uns nach bestem Wissen kostenlos erstellten Berechnungen und Einbauvorschlägen übernehmen wir keine Gewähr. Wir haften nicht für die der Gebrauchszeit entsprechende natürliche Abnützung oder für Schäden, die infolge unsachgemäßer Benützung oder Behandlung, wie beispielsweise falscher Typenwahl oder Montage, Überbeanspruchung, Verschmutzung, Rost, oder Zerlegung entstehen. Eine Ersatzlieferung oder Gutschrift kann erst nach Untersuchung und einwandfreier Festlegung der Gewährleistungspflicht durch das Lieferwerk erfolgen. Der Kunde hat die beanstandete Ware zu diesem Zweck unzerlegt und für uns kostenlos einzusenden. In dringenden Fällen erhält er nach Möglichkeit eine Ersatzlieferung zum jeweiligen Tagespreis und nach Beendigung der Untersuchung eine Gutschrift nach Maßgabe der Anerkennung von Gewährleistungsansprüchen durch das Lieferwerk bzw. Vorlieferanten. Um die Gewährleistung in Anspruch nehmen zu können, muss der Kunde seinen sämtlichen fälligen Zahlungsverpflichtungen vollständig nachkommen. Jegliche Aufrechnung vor Erteilung einer Gutschrift durch uns ist ausgeschlossen. Durch eine Ersatzlieferung oder Mängelbehebung tritt keine Verlängerung der vereinbarten Gewährleistungsfrist ein.


Produkthaftung:

Bei der Beschreibung der von uns gelieferten Produkte in Prospekten, Programmen, Preislisten, Gebrauchsanweisungen und ähnlichen Informationen handelt es sich nicht um die Zusicherung bestimmter Anwendungsgebiete und Eigenschaften, sondern um unverbindliche Hinweise, die dem Käufer die Beurteilung dieser Erzeugnisse und ihres Anwendungsbereiches erleichtern sollen. Der Käufer hat sich rechtzeitig - möglichst vor endgültiger Bestellung - durch eigene ausreichende Information, fachliche Beratung und Versuche zu überzeugen, dass sich das von ihm gewünschte Ergebnis unter den gegebenen Bedingungen mit den jeweiligen Produkten erzielen lässt. Alle Schadenersatzansprüche des Auftraggebersgegenüber dem Auftragnehmer aus welchem Grunde immer, insbesondere aus Nichterfüllung, Schlechterfüllung, Verzug, Verschulden vor oder bei Vertragsabschluß, aus unerlaubter Handlung oder einem anderen Rechtsgrund sind ausgeschlossen, wenn nicht der Käufer beweist, dass der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vom Auftragnehmer. beruht. Jedenfalls sind Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Auftragnehmeroder ihre Erfüllungsgehilfen der Höhe nach beschränkt auf Beträge, die dem Auftragnehmervon ihrer Haftpflichtversicherung oder von sonstigen Versicherungen oder von im Regresswege haftenden Dritten tatsächlich refundiert erhält. Der Kunde kann ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nur geltend machen, wenn er selbst alle Bestimmungen dieses Vertrages eingehalten hat. Der Auftraggeberverzichtet auf die Möglichkeit, einen Vertrag mit dem Auftragnehmerwegen Irrtums anzufechten. Alle Ansprüche gegen den Auftragnehmer können nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Eintritt des Schadensfalles bzw. ab Fälligkeit gerichtlich geltend gemacht werden.


Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Wien gilt als Erfüllungsort für alle Lieferungen. Für eventuelle Streitigkeiten, die mittelbar oder unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ergeben, wird das zuständige Gericht in Wien vereinbart. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, auch bei dem für den Geschäftssitz oder Wohnsitz des Kunden zuständigen Gericht zu klagen. Zwischen österreichisches materielles Recht. Auf die Vertragsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden ist stets österreichisches materielles Recht anzuwenden.


Schlussbestimmungen:

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen des Kunden, ohne dass es eines besonderen Hinweises auf sie bedarf. Sollten einzelne dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen abgeschlossenen Rechtsgeschäfte nicht. Im Falle der Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer dieser Bestimmungen gilt zwischen den Vertragsparteien eine dieser Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende Bestimmung. Von uns abgegebene Zusagen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und unserer firmenmäßig gezeichneten Bestätigung. Gegebene Zusagen unserer Vertreter bedürfen der schriftlichen Bestätigung.



Wien im März 2013